Ich möchte Einspruch beim Präfekten einlegen

Der Einspruch ist innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids per Einschreiben mit Rückschein an den Präfekten von , zu richten, oder, weiterhin per Einschreiben mit Rückschein, an den Päfekten von c/o . Der Einspruch kann unter letzterer Adresse auch persönlich dienstags oder freitags, 8.00 bis 12.00 Uhr, eingereicht werden.

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